✅ Bestandsaufnahme & Analyse

✅ Flucht- und Rettungspläne gem. ISO 23601
✅ Brandschutzpläne gem. TRVB 121
✅ Brandschutzordnung gem. TRVB 116
✅ Feuerwehrpläne gem. DIN 14095
✅ Beratungen und Begehungen
✅ Montage von Flucht- und Rettungsplänen
✅ Individuelle Lösungen

Unsere Leistungen im Überblick

Bestandsaufnahme & Analyse: Für einen sicheren Brandschutz

Eine Bestandsaufnahme im Brandschutz ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll und oft notwendig – sei es für Eigentümer oder für die Nutzer eines Gebäudes. Sie dient dazu, den aktuellen Zustand mit den geltenden Rechtsvorschriften abzugleichen und mögliche Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen.

Im Zuge der Bestandsaufnahme werden unter anderem die Flucht- und Rettungswege sowie brandschutztechnische Sicherheitseinrichtungen überprüft.

Nach der Begehung erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit einer Übersicht der überprüften Punkte.

Flucht- und Rettungspläne

sind Pläne für die Nutzer einer baulichen Anlage, die Flucht- und Rettungswege sowie Anweisungen zur Evakuierung und Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeigen.

Brandschutzpläne

sind farbige, vereinfachte Gebäude- und Lagepläne, die alle relevanten Informationen für einen effizienten Feuerwehreinsatz enthalten. Sie dienen ausschließlich der Feuerwehr und müssen stets aktuell gehalten werden.

Brandschutzordnungen

enthalten alle wichtigen Vorgaben und Handlungsanweisungen für ein Gebäude oder Unternehmen.

Sie bestehen aus drei Teilen:

  • Teil A: Allgemeine Anweisungen für alle Personen im Gebäude, inkl. Brandverhütung und Verhalten im Brandfall.
  • Teil B: Spezifische Vorgaben für regelmäßig anwesende Personen.
  • Teil C: Detaillierte Anweisungen für Verantwortliche im Brandschutz, wie Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte.

Feuerwehrpläne und Laufkarten

Feuerwehrpläne sind speziell für die Feuerwehr erstellte Pläne, die in Sonderbauten oft erforderlich sind. Sie bieten einen schnellen Überblick über die baulichen und technischen Gegebenheiten eines Gebäudes und folgen der DIN 14095. Die zuständige Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr kann zusätzliche Anforderungen stellen.

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